top of page

AGB

§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen

​

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von

Veranstaltungstechnik, die Durchführung von Veranstaltungen sowie sämtliche damit verbundenen

Dienstleistungen, die Sie mit uns, der Sonexis Production GmbH (Mittelstraße 5, 04205 Leipzig, info@sonexis.de, Tel.: +49 (0) 341 94067348) schließen. Abweichende AGB des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, außer der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

​

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

​

§ 2 Vertragsschluss

​

(1) Die Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend und unverbindlich. Das

Zustandekommen des Vertrags erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung der

Leistung. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu einem Angebot bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Sonexis Production GmbH. Mündliche Zusagen oder Angaben, insbesondere durch Mitarbeiter oder Dritte, entfalten keine rechtliche Bindung, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.

​

(2) Die Übermittlung von Konzepten, Preislisten, technischen Datenblättern oder ähnlichen Unterlagen stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines individuellen Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit Auftragsbestätigung durch uns zustande.

​

(3) Sofern keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt, gilt ein Vertrag erst dann als zustande gekommen, wenn wir mit der Leistungserbringung begonnen oder dem Kunden schriftlich den Auftrag bestätigt haben.

​

(4) Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot sowie den ggf. entsprechend beigefügten Anlagen. Änderungen im Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

​

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss

erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

​

§ 3 Leistungen, Durchführung, Mietverhältnisse

​

(1) Die Sonexis Production GmbH bietet technische Dienstleistungen zur Veranstaltungsdurchführung an und vermietet Veranstaltungstechnik.

​

(2) Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der Kunde, dass er das Material in einwandfreiem Zustand übernommen hat. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb zu sorgen und alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

​

(3) Die Verantwortung für das gemietete Material bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe trägt der Mieter. Eine Haftung besteht für Schäden oder Verlust, welche nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Dies gilt auch bei Schäden oder Verlusten durch Einwirkungen von Dritten oder unsachgemäßer Bedienung.

​

(4) Der Mieter verpflichtet sich zur Rückgabe des Materials zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort. Bei nicht

fristgerechter Rückgabe haftet der Mieter für den daraus entstehenden Verzögerungsschaden.

​

(5) Bei Freiluftveranstaltungen hat der Mieter einen geeigneten Wetterschutz für Bühne, Technik und Mischpult bereitzustellen. Bei unzureichendem Schutz kann die Sonexis Production GmbH die Leistung verweigern, ohne dass dies zu einer Reduktion der Vergütung führt.§ 4 Rücktritt, Stornierungskosten

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, aufgrund eines Rücktritts des Mieters oder aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden, gelten folgende Stornierungskosten:

​

• Mindestgebühr: 150 € netto

• bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Netto-Auftragsvolumens

• bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Netto-Auftragsvolumens

• bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 35 % des Netto-Auftragsvolumens

• weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Netto-Auftragsvolumens

​

§ 5 Preise, Zahlung, Verzug

​

(1) Preise verstehen sich netto ab Lager Leipzig, zuzüglich Transport, Aufbau, Abbau, Versicherung und ggf. Verpflegung und Unterbringung des Personals.

​

(2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Ein Verzug tritt spätestens, auch ohne Mahnung, 10 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug.

​

(3) Bei Verzug ist die Sonexis Production GmbH berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern, ohne dass der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung entfällt.

​

§ 6 Haftung

​

(1) Die Sonexis Production GmbH haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Es gilt dabei eine Beschränkung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei Totalausfall von Material mit von Sonexis Production gestelltem Personal beschränkt sich die Haftung auf den anteiligen Tagesmietzins.

​

(2) Für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn) wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

​

§ 7 Rechte bei Zahlungsverzug, Rückgabe und Zugriff auf Mietmaterial

​

(1) Das vermietete Material bleibt uneingeschränkt im Eigentum der Sonexis Production GmbH, wobei der Mieter ausschließlich ein befristetes Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang erhält.

​

(2) Eine Weiterveräußerung, Verpfändung, Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.

​

(3) Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, jegliche laufende oder zukünftige Leistungen auszusetzen sowie bereits geliefertes Material auf Kosten des Mieters zurückzufordern. In diesem Falle verpflichtet sich der Mieter, unverzüglich Zugang zu den betroffenen Gegenständen zu gewähren und die Rückgabe zu ermöglichen.

​

(4) Soweit die Rückgabe der Mietsache nicht wie vertraglich festgelegt und fristgerecht erfolgt, ist die Sonexis Production GmbH berechtigt, für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe eine pauschale Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Tagesmiete zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

​

(5) Der Mieter haftet in vollem Umfang für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung der Mietsache vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe. Dies gilt auch bei unzureichender Sicherung, Witterungseinflüssen oder Beschädigungen durch Dritte

​

§ 8 Mitwirkungspflichten des Mieters

​

(1) Der Mieter hat alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies gilt insbesondere für die

• Bereitstellung der Stromversorgung

• Sicherstellung tragfähiger Hängepunkte, Einbauten etc.

• Bereitstellung von qualifiziertem Personal für Auf- und Abbau

​

(2) Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, trägt er die Kosten für den Mehraufwand.

 

(3) Der Mieter sorgt für Bewachung und Schutz des Materials während der gesamten Mietdauer.

​

§ 9 Gewährleistung

​

(1) Bei berechtigter Mängelrüge kann die Sonexis Production GmbH nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz leisten. Die Rüge muss spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen, andernfalls sind Mängelrechte ausgeschlossen.

​

(2) Eine Ersatzlieferung verpflichtet zur Rückgabe der beanstandeten Ware.

​

§ 10 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

​

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

​

(2) Soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand unser Sitz. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

​

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

​

§ 11 Schlussbestimmungen

​

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

bottom of page